Entlastung in der Schwangerschaft durch eine Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse:
- in der Schwangerschaft
- nach der Entbindung
- während einer schwangerschaftsbedingten Depression
- nach einer Stillen Geburt
etc.
Unsere Leistungen für Schwangere
Unser Team unterstützt Sie bei:
Voraussetzungen
Damit ein Anspruch auf Haushaltshilfe nach §24h SGB V besteht, muss einer Versicherten die Weiterführung des Haushaltes wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus darf eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht mehr weiterführen können.
Gerne prüfen wir Ihren Anspruch, übernehmen den kompletten Beantragungsprozess und die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Fakten
Indikationen
- drohende Frühgeburt
- zu wenig Fruchtwasser
- Muttermundschwäche
- Präeklampsie
- Schwangerschafts-Diabetes
- Schwangerschaftsdepression
- niedriger HB-Wert
- extreme Schwangerschaftsübelkeit (Hyperemesis gravidarum)
etc.
Anspruchsdauer
Für die Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder nach einer Entbindung ist keine zeitliche Beschränkung vorgesehen. Stattdessen wird sie gewährt, solange sie aus ärztlicher Sicht oder aus Sicht der Hebamme erforderlich ist.
Zuzahlung
Wenn Sie eine Haushaltshilfe aufgrund von Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung in Anspruch nehmen, fällt für Sie keine Zuzahlung an.
Deswegen sind Sie
bei uns richtig:
- kostenlose Beratung
- von der Beantragung bis zur Bewilligung alles –
aus einer Hand - direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse / Unfallversicherung
- festangestellte, versicherte Mitarbeiter/innen
- kompetent, zuverlässig, herzlich und kurzfristig einsatzbereit
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