Sie benötigen Entlastung durch eine Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse:

  • nach einer Operation/Unfall
  • nach einer Herz-Operation
  • nach einem Sportunfall
    etc.

Unsere Leistungen
im Bereich Operation/Unfall


Voraussetzungen

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben nach §38 SGB V einen Anspruch auf Haushaltshilfe.

Egal ob nach Unfall, Operation oder bei schwerer akuter Krankheit:
Können Sie vorübergehend Ihren Haushalt nicht mehr führen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Dasselbe gilt bei längerer Abwesenheit von zu Hause, zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt/Reha.
Desweiteren müssen Sie „haushaltsführend“ sein, sich also bisher um alles gekümmert haben. In der Folge heißt das: Kein anderer Erwachsener, der in derselben Wohnung lebt, kann die nun anfallenden Aufgaben übernehmen.
Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen.

fakten

Indikationen

  • stationäre Operationen
  • ambulante Operationen
  • Sportunfälle
  • Frakturen
  • u.a.m.

Anspruchsdauer

Anspruchsdauer ohne Kind
Sie erhalten eine Haushaltshilfe, soweit keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen.

Anspruchsdauer mit Kind
Befindet sich ein Kind unter 12 Jahren in Ihrem Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen.

Zuzahlung

Die Zuzahlung für die Haushaltshilfe beträgt zehn Prozent des Betrages, den die Krankenkasse für die Haushaltshilfe aufbringt, mindestens jedoch 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Tag.

Deswegen sind Sie
bei uns richtig:


  • kostenlose Beratung
  • von der Beantragung bis zur Bewilligung –
    alles aus einer Hand
  • direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse/Unfallversicherung
  • festangestellte, versicherte Mitarbeiter/innen
  • kompetent, zuverlässig, herzlich und kurzfristig einsatzbereit