Wann kann ich eine Haushaltshilfe beantragen?
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auf häufig gestellte Fragen
Kann ich auch eine Haushaltshilfe beantragen, wenn keine Kinder im Haushalt leben?
Wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt weiterzuführen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Dieser Anspruch ist im § 38 SGB V verankert.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Im Rahmen der Haushaltshilfe fällt ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich, an.
Dies gilt nicht bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung. Hier fällt für Sie keine Zuzahlung an. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Wie lange habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei Krankenkasse / Reha?
Für die Dauer des stationären Aufenthalts, soweit keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Haushaltshilfe evtl. durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) geprüft wird.
Wie lange habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei akuter Erkrankung?
Bei schweren akuten Erkrankungen wird die Dauer der Haushaltshilfe individuell geprüft, soweit keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Haushaltshilfe evtl. durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) geprüft wird.
Ich habe eine chronische Erkrankung.
Habe ich Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Bei chronischen Erkrankungen besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe. Haushaltshilfe kann nur in Notlagen bei kurzfristigen und plötzlichen Erkrankungen beantragt werden. Eine Prüfung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK). Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Ich wurde nach der Entbindung vorzeitig aus dem Krankenhaus entlassen.
Habe ich dann Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach der Entbindung muss durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden. Die medizinischen Voraussetzungen werden dann von Ihrer Krankenkasse geprüft. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Kann meine Hebamme die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe attestieren?
Eine Hebamme kann unter bestimmten Bedingungen durchaus eine Bescheinigung für eine Haushaltshilfe ausstellen: Eine Schwangere, die auf Grund von vorzeitigen Wehen oder Krankheit nicht in der Lage ist den Haushalt zu führen und die entweder alleine lebt oder deren Ehemann berufstätig ist, und bei der andere im Haushalt lebenden Personen entweder zu alt, zu krank oder schulpflichtig sind, hat das Recht auf eine Haushaltshilfe. Hierzu gibt es aber auch noch zusätzlich einige andere Faktoren, die ebenfalls die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe beinhalten. In diesen Fällen wird dann die Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlt. Diese Bescheinigung kann sowohl Ihre Hebamme als auch Ihr behandelnder Frauenarzt ausstellen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.