Haushaltshilfe FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Eine Haushaltshilfe kann in schwierigen Zeiten eine echte Unterstützung sein – ob bei Krankheit, nach einem Unfall oder in der Schwangerschaft. Doch welche Voraussetzungen gibt es, und wie beantragst du die Kostenübernahme durch die Krankenkasse? In diesem umfassenden FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Haushaltshilfe über die Krankenkasse.

Was ist eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe ist eine Person, die in Ihrem Haushalt verschiedene Aufgaben übernimmt, die im Zusammenhang mit der Haushaltsführung stehen. Zu den typischen Tätigkeiten zählen die Reinigung des Zuhauses, das Kochen, das Einkaufen, die Kinderbetreuung sowie das Waschen und Bügeln von Kleidung. Das Ziel einer Haushaltshilfe ist es, den Alltag von Menschen zu erleichtern und für Ordnung und Sauberkeit im Haushalt zu sorgen. Menschen, die Ihren Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbe führen können, haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse.


Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

  • Allgemeine Unterstützung im Haushalt: Nach Vereinbarung.
  • Hilfe im Haushalt: Reinigung der Wohnung, aufräumen, Wäsche waschen, bügeln.
  • Einkaufshilfe: Einkaufen von Lebensmitteln und Botengänge.
  • Hilfe beim Kochen: Zubereitung von Mahlzeiten gesund und Kindgerecht.
  • Kinderbetreuung: gemeinsame kreative Aktivitäten, Begleitung von und zur Kita.

Eine Haushaltshilfe mit Herz geht dabei individuell auf deine Bedürfnisse ein, damit du dich ganz auf deine Genesung konzentrieren kannst. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse in bestimmten Situationen übernommen.

Wann habe ich Anspruch auf Haushaltshilfe?

Ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht in der Regel dann, wenn du deinen Haushalt aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr eigenständig führen kannst. Dies kann der Fall sein bei:

  • Krankheit: Zum Beispiel bei schwerwiegenden Krankheiten wie zum Beispiel Krebs, Burnout oder nach einem Krankenhausaufenthalt.
  • Schwangerschaft: Besonders bei Risikoschwangerschaften oder nach der Geburt eines Kindes.
  • Unfall oder OP: Bei eingeschränkter Mobilität nach einem Unfall oder Knochenbrüchen.

Eine Schwangerschaft sollte Freude bringen, keine Überforderung. Mit einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse können Sie sich auch nach der Geburt voll und ganz auf Ihr Baby konzentrieren. Entlastung ist kein Luxus!

Eine Krankheit verändert Ihre Ihre Prioritäten. Ob Hilfe im Haushalt, Einkäufe oder Kinderbetreuung. Eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse hilft Ihnen, sich auf Ihre Gesundheit zu konzentrieren.

Nach einer OP oder einem Unfall braucht der Körper Zeit, um zu heilen, aber der Haushalt muss weiterlaufen? Eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist der erste Schritt für eine entspannte Genesung.

Haushaltshilfe mit 3 Kindern?

Bei 3 Kindern kann eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. In der Regel werden die Kosten für eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Tag übernommen.

Haushaltshilfe für Alleinerziehende über die Krankenkasse?

Alleinerziehende haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse, wenn Sie aufgrund einer Krankheit nach einer Operation, nach einem Unfall oder während der Schwangerschaft sowie nach der Geburt nicht in der Lage sind, ihren Haushalt zu führen. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe. Dieser Anspruch ist im § 38 SGB V geregelt.

Haushaltshilfe für Alleinstehende?

Auch ohne Kinder im Haushalt können Sie eine Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, nach einer Operation, nach einem Unfall oder während der Schwangerschaft sowie nach der Geburt den Haushalt nicht weiterführen können. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe.

Styling

Haushaltshilfe nach einem Unfall beantragen.

Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt.

Haushaltshilfe während einer Reha oder Kur.

Anspruch auf Haushaltshilfe bei Depression.

Voraussetzungen einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Haushaltshilfe durch ärztliche Verordnung


Um eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V zu beantragen, bitten Sie Ihren Arzt um eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“. Diese Bescheinigung enthält die gesundheitliche Beeinträchtigung sowie Umfang und Dauer der benötigten Hilfe im Haushalt. Sobald Ihr Arzt die Verordnung ausgestellt hat, kümmern wir uns um die Beantragung und Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse.

hilfe im alltag

In nur 3 Schritten erhalten:

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung und prüft ganz unverbindlich Ihren Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse.

Haushaltshilfe über die Krankenkassen erhalten

Wir unterstützen Sie von der kompletten Beantragung bis zur Bereitstellung unserer zuverlässigen Haushaltshilfe.

Professionelle Alltagshilfe bekommen

Nach erfolgreicher Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erhalten, erhalten Sie Hilfe im Haushalt und können sich zurücklehnen. 

Welche Vorteile bietet eine Haushaltshilfe mit Herz?

  • kostenlose Beratung
  • Unterstützung bei Beantragung und Bewilligung
  • festangestellte & versicherte Haushaltshilfen
  • direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
  • zuverlässig, herzlich und kurzfristig einsatzbereit