Haushaltshilfe bei Krankheit –
Haushaltshilfe mit Herz bietet schnelle und zuverlässige Unterstützung, um sich schneller zu erholen.
Haushaltshilfe bei Krankheit über die Krankenkasse erhalten
Sind Sie gesetzlich krankenversichert und durch eine Krankheit vorübergehend eingeschränkt? Nach einer schweren Erkrankung oder im Falle einer Langzeiterkrankung haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Wir unterstützen Sie von der Beantragung bis zu Bereitstellung unserer Haushaltshilfe während Ihrer Erholungsphase.
Haushaltshilfe
bei Krankheit
Wenn der Körper von einer Krankheit geschwächt ist und die täglichen Aufgaben schwer fallen. Kochen, Putzen, Einkaufen oder Wäschewaschen können schnell zu Herausforderungen werden. Eine professionelle Hilfe im Haushalt kann Ihre Aufgaben übernehmen und Freiräume zur Erholung schaffen.
Anspruch auf Haushaltshilfe
Eine Krankheit kann körperlich und emotional belastend sein. In dieser Zeit ist eine zuverlässige Haushaltshilfe bei einer Krankheit unerlässlich, um sich voll auf die Genesung zu konzentrieren. Egal, ob Sie eine Haushaltshilfe nach einem Bandscheibenvorfall, einer Gebärmutterentfernung oder einem Schlaganfall benötigen – wir bieten die passende Hilfe im Haushalt. Auch bei einer Chemotherapie stehen wir Ihnen zur Seite, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit fokussieren können.
Aufgaben einer Haushaltshilfe
- Hilfe im Haushalt: Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen, bügeln.
- Einkaufshilfe: Einkaufen von Lebensmitteln und Botengänge.
- Hilfe beim Kochen: Zubereitung von Mahlzeiten ganz nach Ihren Wünschen.
- Kinderbetreuung: gemeinsame Aktivitäten, Wegen von und zur Kita (falls Kinder im Haushalt leben).
- Allgemeine Unterstützung im Haushalt: Nach Vereinbarung.
Voraussetzung für eine Haushaltshilfe
- Niemand in Ihrem Haushalt kann die Pflege oder Haushaltsführung übernehmen.
- Längere Abwesenheit von Zuhause zum Beispiel durch Krankenhausaufenthalt oder Reha.
- Alleinstehende Personen.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme einer Haushaltshilfe
Beispiele für einen Anspruch
- Nach Krankenhausaufenthalt
- Krebserkrankung
- Chemotherapie
- Depressionen
- Burn-out
- Bandscheibenvorfall
- Schlaganfall
- Während einer Reha
- Lungenentzündung
- Gebärmutterentfernung
- Herz-Kreislauf-Erkrankung
- Infektionserkrankung
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme einer Haushaltshilfe
Haushaltshilfe durch ärztliche Verordnung
Um eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V zu beantragen, bitten Sie Ihren Arzt um eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“. Diese Bescheinigung enthält die gesundheitliche Beeinträchtigung sowie Umfang und Dauer der benötigten Hilfe im Haushalt. Sobald Ihr Arzt die Verordnung ausgestellt hat, kümmern wir uns um die Beantragung und Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse.
Wir arbeiten mit allen führenden Krankenkassen
Zum Beispiel: Techniker Krankenkasse, AOK, Barmer, Viactiv, IKK.
Haushaltshilfe beantragen
In nur 3 Schritten
Kostenlose und unverbindliche Beratung. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.
Unser Team unterstützt Sie von der Beantragung bis zu Bereitstellung unserer Haushaltshilfe.
Nach erfolgreicher Genehmigung durch die Krankenkasse kümmern wir uns um die schnelle Bereitstellung einer zuverlässigen Haushaltshilfe.
Deswegen Haushaltshilfe mit Herz
- kostenlose Beratung vor Ort
- Unterstützung bei Beantragung und Bewilligung
- festangestellte & versicherte Haushaltshilfen
- direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse / Unfallversicherung
- zuverlässig, professionell und herzlich
- kurzfristig einsatzbereit
Haushaltshilfe mit Herz ist deutschlandweit für Sie im Einsatz
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Auf gute Zusammenarbeit kommt es an!