Haushaltshilfe bei Schwangerschaft
Haushaltshilfe mit Herz bietet Schwangeren und frischgebackenen Eltern schnelle, zuverlässige Unterstützung, damit Sie sich ganz auf das Elternsein konzentrieren können.
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und nach Geburt über die Krankenkasse erhalten
Sind Sie gesetzlich krankenversichert und erwarten bald Ihr Baby oder haben bereits entbunden? In dieser Zeit ist Unterstützung besonders wichtig. Während der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Sie gewinnen wertvolle Zeit mit Ihrem Neugeborenen und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: Die Beziehung zu Ihrem Kind stärken und eine liebevolle Umgebung schaffen. Wir unterstützen Sie von der Beantragung bis zur Bereitstellung unserer Haushaltshilfe. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie diese wunderbare Zeit in vollen Zügen genießen können!
Anspruch auf Haushaltshilfe
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft ist nicht nur eine körperliche Veränderung, sondern auch eine tiefgreifende emotionale Erfahrung. Sie bringt Vorfreude und Glück, aber auch Sorgen und Ängste mit sich. In der fortschreitenden Schwangerschaft kann es schwierig werden, tägliche Aufgaben im Haushalt selbstständig zu bewältigen. Aufgaben wie Kochen, Putzen, Einkaufen oder Wäschewaschen können schnell zu Stress und Herausforderung werden.
Deshalb haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft. Diese Unterstützung schafft Freiräume, damit Sie sich ganz auf Ihre Schwangerschaft konzentrieren können.
Haushaltshilfe nach der Geburt
Nach der Geburt eines Kindes verändert sich das Leben einer Mutter auf vielen Ebenen. Neben dem Windelwechseln, Füttern und Stillen sind die Eltern von intensiven Gefühlen wie Freude und Liebe, aber auch von Erschöpfung und Überforderung begleitet. In diesen sensiblen Phasen kann eine Haushaltshilfe eine große Entlastung bieten.
Aufgaben einer Haushaltshilfe
- Hilfe im Haushalt: Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen, bügeln.
- Einkaufshilfe: Einkaufen von Lebensmitteln und Botengänge.
- Hilfe beim Kochen: Zubereitung von Mahlzeiten gesund und Kindgerecht.
- Kinderbetreuung: gemeinsame Aktivitäten wie Spielplatzbesuche, Wegen von und zur Kita
- Allgemeine Unterstützung im Haushalt: Nach Vereinbarung.
Beispiele für einen Anspruch
- Nach Kaiserschnitt
- Bei Zwillings- und Mehrlingsgeburten
- Im Wochenbett
- Bei drohender Frühgeburt
- Bei zu wenig Fruchtwasser
- Muttermundschwäche
- Präeklampsie
- Schwangerschafts-Diabetes
- Schwangerschaftsdepression
- niedriger HB-Wert
- extreme Schwangerschaftsübelkeit (Hyperemesis Gravidarum)
- während der Schwangerschaft auftretende Blutarmut (Anämie)
- verordnete Bettruhe
Haushaltshilfe auf Rezept
Haushaltshilfe durch ärztliche Verordnung
Um eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V zu beantragen, bitten Sie Ihren Arzt um eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“. Diese Bescheinigung enthält die gesundheitliche Beeinträchtigung sowie Umfang und Dauer der benötigten Hilfe im Haushalt. Sobald Ihr Arzt die Verordnung ausgestellt hat, kümmern wir uns um die Beantragung und Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse.
Wir arbeiten mit allen führenden Krankenkassen
Zum Beispiel: Techniker Krankenkasse, AOK, Barmer, Viactiv, IKK.
Haushaltshilfe beantragen
In nur 3 Schritten
Kostenlose und unverbindliche Beratung. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.
Die Krankenkasse zahlt Ihre Haushaltshilfe. Unser Team unterstützt Sie von der Beantragung bis zu Bereitstellung unserer Haushaltshilfe.
Bereitstellung einer zuverlässigen Haushaltshilfe nach erfolgreicher Genehmigung durch die Krankenkasse.
Deswegen Haushaltshilfe mit Herz
- kostenlose Beratung vor Ort
- Unterstützung bei Beantragung und Bewilligung
- festangestellte & versicherte Haushaltshilfen
- direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
- zuverlässig, professionell und herzlich
Fragen und Antworten zum Thema
Haushaltshilfe bei SchwANGERSCHAFT & NACH DER ENTBIDUNG
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