DREI STANDORTE, DREI CHARAKTERE, EIN ZIEL.
Mit der Gründung von Haushaltshilfe mit Herz haben wir uns einen Traum erfüllt.
Gefunden haben wir uns durch die gleiche berufliche Situation, zusammen bleiben wir
weil uns die gleichen Werte wichtig sind.
Unser Beruf ist unsere Leidenschaft.
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Münster
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Sendenhorst
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Pusemuckel
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Doofhausen
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Sie benötigen Entlastung durch eine Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse:
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nach einer Operation/Unfall
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nach einer Herz Operation
- nach einem Sportunfall
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u.a.m.

Gerne prüfen wir Ihren Anspruch, übernehmen den kompletten Beantragungsprozess und die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.


Unsere
Leistungen im Bereich
Operation/
Unfall
Voraussetzung
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben nach §38 SGB V einen Anspruch auf Haushaltshilfe.
Egal ob nach Unfall, Operation oder bei schwerer akuter Krankheit:
Können Sie vorübergehend Ihren Haushalt nicht mehr führen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Dasselbe gilt bei längerer Abwesenheit von zu Hause, zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt/Reha.
Desweiteren müssen Sie "haushaltsführend" sein, sich also bisher um alles gekümmert haben. In der Folge heißt das: Kein anderer Erwachsener, der in derselben Wohnung lebt, kann die nun anfallenden Aufgaben übernehmen.
Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Indikationen
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stationäre Operationen
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ambulante Operationen
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Sportunfälle
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Frakturen
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u.a.m.
Zuzahlung
Die Zuzahlung für die Haushaltshilfe beträgt zehn Prozent des Betrages, den die Krankenkasse für die Haushaltshilfe aufbringt, mindestens jedoch 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Tag.
Anspruchsdauer
Anspruchsdauer ohne Kind
Sie erhalten eine Haushaltshilfe, soweit keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen.
Anspruchsdauer mit Kind
Befindet sich ein Kind unter 12 Jahren in Ihrem Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen.

Deswegen sind Sie bei uns richtig:
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kostenlose Beratung
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von der Beantragung bis zur Bewilligung alles - aus einer Hand
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direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse/Unfallversicherung
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festangestellte, versicherte Mitarbeiterinnen
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kompetent, zuverlässig, herzlich und kurzfristig verfügbar