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Sie benötigen Entlastung durch eine Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse:

  • Krebserkrankung/Chemo

  • Depressionen
  • Krankenhausaufenhalt/Reha

  • u.a.m.

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Gerne prüfen wir Ihren Anspruch, übernehmen den kompletten Beantragungsprozess und die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Voraussetzung

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben nach

§38 SGB V  einen Anspruch auf Haushaltshilfe. Der Anspruch auf die Leistung besteht grundsätzlich dann, wenn die haushaltsführende Person ausfällt und den Haushalt nicht mehr weiterführen kann.

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Unsere

Leistungen bei Krankheit

Indikationen:

  • Krebserkrankungen/Chemo

  • Depressionen

  • Bandscheibenvorfälle

  • Schlaganfälle

  • Lungenentzündungen

  • Herz - Kreislauf - Erkrankungen

  • Infektionserkrankungen

  • u.a.m.

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Anspruchsdauer

Anspruchsdauer ohne Kind

Sie erhalten eine Haushaltshilfe, soweit keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen.

Anspruchsdauer mit Kind

Befindet sich ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen.

Zuzahlung

Die geringe Zuzahlung für die Haushaltshilfe beträgt zehn Prozent des Betrages, den die Krankenkasse für die Haushaltshilfe aufbringt, mindestens jedoch 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro pro Tag. 

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Deswegen sind Sie bei uns richtig:
  • kostenlose Beratung
  • von der Beantragung bis zur Bewilligung alles - aus einer Hand
  • direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse/Unfallversicherung
  • festangestellte, versicherte Mitarbeiterinnen
  • kompetent, zuverlässig, herzlich und kurzfristig einsatzbereit
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